Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wilfried Hahn Verlag
(nachfolgend als "Verlag" bezeichnet)
Inhaber: Wil Hahn
Kronprinzenallee 75
42119 Wuppertal

Tel.: +49-0202-2422483
Fax.: +49-0202-2422484
E-mail: info@whverlag.de

Steuer-Nr.: 132/5969/0602
UST-ID-Nr.: DE160361721


Bedingungen für Geschäftskunden

Der Verlag bietet Firmen und Unternehmen an, individuelle Kalender für Promotionzwecke (give-aways) zu gestalten und zu produzieren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Die Darstellung / Abbildung unserer Verlagsprodukte im Internet oder in anderen Medien stellt kein Verkaufsangebot dar, sondern dient lediglich der Information und bietet, daraus folgend, dem Kunden Gelegenheit, selbst einen Kaufantrag abzugeben (invitatio ad offerendum). Kaufanträge können nach erfolgter Kontaktaufnahme mit dem Verlag schriftlich abgegeben werden. Ein Kaufantrag ist ausschließlich in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Preisen gültig. Diese können über die Internetseite www.whverlag.de bezogen werden. Alle Preise verstehen sich als EURO-Preise. Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2. Sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Besteller / Auftraggeber unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung. Mit der Erteilung des Auftrages / der Bestellung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt.

3. Der Verlag übernimmt keine Gewähr dafür, dass Aufträge jederzeit sofort erledigt werden können. Liefertermine, die nicht schriftlich als "verbindlich" vereinbart werden, gelten annähernd. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder gar unmöglich machen, können wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht vertreten. Ansprüche daraus sind ausgeschlossen. Sollte ein Auftrag aus o.g. Gründen verspätet oder nicht erledigt werden können, so wird der Verlag den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren. Sollte der Kunde den Auftrag bereits bezahlt haben, so wird ihm, im Falle der Nichterfüllung der entsprechende Betrag zurückerstattet. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

§ 2 Haftung

1. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht dazu verpflichtet, von denjenigen Daten, Datenträgern oder sonstigen Vorlagen, welche dem Verlag zur Ausführung von Druckaufträgen zur Verfügung gestellt werden, Sicherheitskopien anzufertigen. Entsprechend ist die Haftung des Verlags bei Verlust oder Beschädigung der Daten, Datenträger oder Vorlagen auf den Wert des Datenträgers beschränkt. Der Verlag ist berechtigt von den ihr überlassenen Daten oder Vorlagen eine Kopie anzufertigen. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren und sonstige Schädlinge einzusetzen. Im Falle der Übermittlung einer schadhaften bzw. infizierten Datei wird der Verlag diese Datei nach einem erfolgslosen Reinigungsversuch zum Schutz ihrer sonstigen Daten löschen und nicht verwenden, ohne dass dem Kunde aus der Löschung der Daten Schadensersatzansprüche gegen den Verlag zustehen.

2. Der Verlag haftet für die Zerstörung oder den Verlust von Bild- und Datenmaterial, Lieferverzug sowie in sonstigen Schadensfällen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften. Bei Lieferung mangelhafter Ware steht es dem Verlag frei, der Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung oder aber durch Wandlung nachzukommen. Diese Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

3. Im Übrigen richtet sich die Haftung des Verlages nach gesondert vereinbarten Haftungsregelungen. Eine Haftung des Verlages in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist grundsätzlich auf den typischerweise zu erwartenden Schadensumfang begrenzt, soweit dessen Höhe den Kaufpreis nicht überschreitet, und für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Diese Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sonstige Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

§ 3 Urheberrecht

1. Für die Inhalte der übertragenen Bilder ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber versichert über die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonst erforderlichen Rechte zu verfügen. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber und er hat den Verlag insoweit auf erstes Anfordern von Drittansprüchen freizustellen.

3. Alle Beiträge, Texte und Bilder auf den Webseiten und anderen Publikationen unseres Verlages sind weltweit urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung des Copyrightinhabers ist eine Verwertung strafbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und für die Vervielfältigung auf CD, DVD oder andere Datenträger. Alle Rechte vorbehalten. Die Autoren der Webseiten und anderer Publikationen des Verlages sind bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen.

4. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

5. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen des Verlags.

2. Veräußert der Kunde Eigentumsvorbehaltsware des Verlages, so hat er den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten.

3. Zugriffe Dritter auf Eigentumsvorbehaltsware des Verlages hat der Kunde unverzüglich zu melden.

4. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen u.ä. der Eigentumsvorbehalts- ware sind nur mit vorheriger Zustimmung des Verlages zulässig.

5. Leistet der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungs- verzug, nach Mahnung nicht sofort Zahlung, so hat er, auf Verlangen des Verlages, die Eigentumsvorbehaltsware herauszugeben. Die Rücknahme- kosten trägt der Kunde.

§ 5 Mängelgewährleistung

1. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für geringfügige Abweichungen der gelieferten Ware von der Gezeigten. Geringfügige Abweichungen im Farbton zwischen Mustern und dem gelieferten Produkt sind fabrikations- bzw. drucktechnisch nicht völlig vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.

2. Für die vom Verlag vertriebenen Produkte werden branchenübliche Materialien verwendet. Für Drucke, Farben, Materialien, Lichtfestigkeit etc. kann nur auf der Basis durchschnittlicher Beständigkeit Gewähr übernommen werden.3. Fehllieferungen und offensichtliche Mängel sind durch den Kunden binnen einer Woche nach Anlieferung der Ware schriftlich zu rügen. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Nummer der Rechnung angegeben werden. Bei berechtigter Beanstandung werden die Mängel durch Ersatzlieferung oder, soweit dies nicht möglich ist, durch Gutschrift behoben. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt.

4. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche vom Kunden aufzubewahren. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transportführer auf den Kunden über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition, Bahn oder anderen gegebenen Fristen bei diesen den Schadensfall melden. Die Transportkosten trägt der Besteller.

5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung der Ware verursachte Mängel. Dies gilt auch für Schäden durch nicht sachgemäße Verpackung von Rücksendungen.

§ 6 Transportrisiko und Verpackungsmaterial

1. Die Gefahr geht mit Übergabe der Sendung an den Transportführer auf den Besteller über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transportweg beschädigte Sendungen wird nicht geleistet. Der Besteller bzw. Empfänger muss zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition, Bahn oder anderen gegebenen Fristen bei diesen den Schadensfall melden. Die Transportkosten trägt der Besteller.

2. Verpackungsmaterial wird, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit Verpackungsmaterial zurückgenommen werden muß, insbesondere Transportverpackungen, hat der Besteller die Kosten des Rücktransportes der Transportverpackungen zu tragen.

§ 7 Teilleistungen

Die Bestellung kann in Teillieferungen erbracht werden. Kosten für Nachlieferungen gehen zu Lasten des Kunden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

§ 8 Zahlung

Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungserhalt sofort rein netto (ohne Abzüge von Skonto). In bestimmten Fällen kann der Verlag Vorkasse verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Verlag Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit bis zur vollständigen Erbringung der geschuldeten Leistung einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Sollten die objektiven Tatsachen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben, so bestehen die vorgenannten Rechte nur dann, wenn der Verlag von diesen Tatsachen keine Kenntnis hatte und ihm bezüglich der Unkenntnis auch kein schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

§ 9 Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht

1. Im Falle des vom Kunden zu vertretenden Verzuges mit mindestens zwei Forderungsfälligkeiten werden die gesamten übrigen Forderungen sofort fällig. Es werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet.

2. Dem Verlag steht an den vom Kunden angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 10 Datenschutz

1. Dem Verlag evtl. überlassene Bilder, Texte oder Logos werden mit höchster Diskretion behandelt und in keinem Fall an Dritten weitergegeben.

2. Der Auftraggeber ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung des Auftrages erforderlichen personen- bzw. unternehmensbezogenen Daten durch den Verlag unterrichtet worden (siehe "Datenschutzinformation"). Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personen- bzw. unternehmensbezogener Daten ausdrücklich zu.

§ 11 Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial wird, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, nicht zurückgenommen. Soweit Verpackungsmaterial zurückgenommen werden muss, insbesondere Transportverpackungen, hat der Besteller die Kosten des Rücktransportes der Transportverpackungen zu tragen.

§ 12 Geltungsbereich

Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers Wilfried Hahn Verlag. Diese gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Verlages wirksam.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt oder der Auftraggeber nicht Vollkaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland besitzt ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Wuppertal (NRW). Der Verlag ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Vertragsänderungen und die Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB.

2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile die Gerichte in Wuppertal als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Wuppertal vereinbart. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder der Verlag diese schriftlich anerkannt hat. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Keine Haftung

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Schutzrechtsverletzung

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Wuppertal, den 1. Juli 2009